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FAQs

Allgemeine Informationen

Warum müssen Studierende an der FernUniversität überhaupt Gebühren bezahlen?

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Die Grundfinanzierung der FernUniversität erfolgt analog zu der an Präsenzhochschulen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei der Vermittlung der Lehre im Fernstudium entstehen im Unterschied zur Präsenzlehre der FernUniversität jedoch zusätzliche Kosten. Dazu zählen Ausgaben für dice Aufbereitung, technische Umsetzung, den Vertrieb und den Bezug der Studieninhalte im Fernstudium-. Hierfür werden nach § 6 Hochschulabgabengesetz NRW und nach § three der Hochschulabgabenverordnung kostendeckende Gebühren von den Studierenden erhoben.

Diese bestehen aus folgenden Komponenten:

  • einer Grundgebühr in Höhe von 50,00 EUR je Semester
  • einer Beleggebühr in Höhe von 8,00 EUR je belegtem Kreditpunkt (ECTS)

Welche Kosten entstehen beim Überschreiten der Regelstudienzeit?

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Es gibt keine zusätzlichen Gebühren, die bei der Überschreitung der Regelstudienzeit entstehen. Studierende in höheren Semestern bezahlen weiterhin

  • eine Grundgebühr in Höhe von 50,00 EUR je Semester
  • eine Beleggebühr in Höhe von 8,00 EUR je belegtem Kreditpunkt (ECTS)
  • ein Studierendenschaftsbeitrag von aktuell 9,00 EUR (nur bei Vollzeit- und Teilzeitstudierenden)

Welche Kosten entstehen bei einer Kurs-/Modulwiederholung?

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Studierende können ein Modul/einen Kurs kostenfrei vier Folgesemester ab der ersten kostenpflichtigen Belegung wiederholen.Sie erhalten in diesem Fall den Zugang zu der aktuellsten elektronischen Version der Studienbriefe.

Die Beleggebühr von viii Euro je belegtem ECTS-Punkt wird bei einer viersemestrigen Wiederholung nicht erhoben. Erst nach Ablauf der viersemestrigen Zeitspanne , müssen die Kurse/Module erneut kostenpflichtig belegt werden.

Wo kann ich meine offenen Gebühren/Zahlungsrückstände einsehen?

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Im virtuellen Studienplatz können Sie jederzeit überprüfen, ob Sie eventuell noch offene Beträge haben. Bei Zahlungsrückständen wird Ihnen ein Kontoauszug mit dem Betrag, dem Verwendungszweck und der Bankverbindung der FernUniversität angezeigt.

Virtuellen Studienplatz => Meine Daten => Meine Bescheinigungen => Kontoauszug

Wie bekomme ich den Gebührenbescheid?

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Sie erhalten den Gebührenbescheid per Postal service.

Sollte bis Oktober beziehungsweise April kein Gebührenbescheid bei Ihnen eintreffen, können Sie sich einen aktuellen Kontoauszug Ihres Gebührenkontos im Virtuellen Studienplatz unter "Meine Daten" -> "Meine Bescheinigungen" anzeigen lassen. Setzen Sie sich dann bitte mit der Gebührenverwaltung in Verbindung, damit eine Zweitschrift erstellt werden kann, oder um die State of affairs aufzuklären.

Was kann ich tun, wenn ich die Zahlungsfrist nicht einhalten kann?

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Grundsätzlich ist der Gebührenbescheid innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sollten Sie aus einem wichtigen Grund die Zahlungsfrist nicht einhalten können, wenden Sie sich an die Gebührenverwaltung.

Startet der Versand der Studienbriefe mit der Zahlung der Gebühren?

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Nein, der Versand der Studienbriefe erfolgt in der Regel nach den üblichen Versandterminen, unabhängig von dem Zahlungsdatum. Für die Begleichung des Gebührenbescheids gilt dice genannte Zahlungsfrist.

Nur in Ausnahmefällen kann der Versand oder eine Rückmeldung von der vollständigen Zahlung abhängig gemacht werden.

Kann ich studieren, wenn ich Arbeitslosengeld / Grundsicherung erhalte?

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Die FernUniversität in Hagen ist eine staatliche Hochschule, die für alle Bürger/innen unabhängig von ihren finanziellen Condition offen ist.

Studierende, die das Arbeitslosengeld bzw. die staatliche Grundsicherung erhalten, müssen bei der Aufnahme des Studiums beachten, dass sie weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bei einem Teilzeitstudium mit weniger als twenty Wochenstunden ist dies in der Regel der Autumn, da das Fernstudium nebenberuflich durchgeführt werden kann.

Vollzeitstudierende haben in der Regel keinen Anspruch auf die staatliche Grundsicherung, da der Jobcenter oder das Arbeitsamt argumentieren, dass sie, um das Studium zu finanzieren, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen können. Wir empfehlen Ihnen die Einzelheiten mit dem für Sie örtlich zuständigen Jobcenter oder dem Arbeitsamt vor der Aufnahme des Studiums zu klären.

Wie berechnen sich die Gesamtkosten des K.Sc. Praktische Informatik?

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Die Gesamtkosten des M.Sc. Praktische Informatik belaufen sich auf ca. 600 €, da nicht alle ECTS im Studiengang gebührenrelevant sind. And then sind z.B. Seminare und Fachpraktika (teils) kostenfrei. Auch für das Abschlussmodul werden keine Gebühren erhoben. Es gibt im M.Sc. Praktische Informatik insgesamt 42,5 gebührenrelevante ECTS.

Informationen zum SEPA-Lastschrifteinzug

Was bedeutet SEPA-Lastschriftmandat?

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Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Es erlaubt der FernUniversität die Gebühren vom Konto ihrer Studierenden nach vorheriger Ankündigung abzubuchen. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss das SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben werden und kann daher nicht online erteilt werden.

Ausführliche Informationen zum SEPA-Verfahren (Unmarried Euro Payments Expanse) erhalten Sie auf den Internetseiten der Deutschen Bundesbank.

Bis wann muss ich meine neue Bankverbindung mitteilen und wie?

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Haben Sie Ihre Banking company gewechselt, müssen Sie spätestens 14 Tage vor einem neuen Lastschrifteinzug die neue Bankverbindung (mit IBAN und BIC) angeben und ein neues Lastschriftmandat erteilen. Dazu nutzen Sie bitte das vorgefertigte Formular (PDF 875 KB)

Muss ich zu jedem Semester den SEPA-Lastschrifteinzug neu beantragen?

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Wenn Sie bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, Ihre Bankverbindung gleich geblieben ist und Sie sich nun zu einem kommenden Semester zurückmelden, müssen Sie kein neues Lastschriftmandat erteilen.

Wie kann ich das SEPA-Lastschriftmandat beziehungsweise die Einzugsermächtigung widerrufen?

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Sie können das bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandat oder Ihre Einzugsermächtigung per E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer widerrufen. Beachten Sie bitte, dass die Lastschriften bereits eine Woche vor dem angekündigten Abbuchungstermin datentechnisch aufbereitet und an die Banking concern weitergegeben werden müssen. Änderungen sind dann nicht mehr möglich und können erst für die Zukunft berücksichtigt werden.

Welche Angaben benötige ich für eine SEPA-Überweisung?

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Die neuen Gebührenbescheide enthalten keinen vorgefertigten Überweisungsträger (Erlagschein).

Damit Sie eine Überweisung mit SEPA-Parametern durchführen können, benötigen Sie folgende Angaben:

Empfänger: FernUniversität in Hagen
BIC / SWIFT-Lawmaking: GENODEM1HGN
IBAN: DE13450600095015050901
Verwendungszweck:

19 + Matrikelnummer + laufende Bescheidnummer

entnehmen Sie bitte dem Gebührenbescheid

Informationen zur Überweisung

Erhalte ich einen Zahl- beziehungsweise Überweisungsträger?

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Nein. Sie können aber alle wichtigen Daten zur SEPA-Überweisung dem Gebührenbescheid entnehmen oder im Virtuellen Studienplatz einen offenen Stand im Gebührenkonto unter "Meine Daten" -> "Meine Bescheinigungen" in Form eines Kontoauszuges anzeigen lassen. Die Daten können Sie fürs Online-Banking verwenden.

Wo finde ich die Angaben für meine Überweisung?

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Die Angaben für Ihre Überweisung finden Sie auf dem zugesandten Gebührenbescheid.

Was passiert, wenn ich zu viel überwiesen habe?

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Wenn Sie versehentlich zu viel überwiesen haben, wird auf Ihrem persönlichen Gebührenkonto ein Guthaben entstehen. Sie können das Guthaben für die Gebühren des nächsten Semesters aufbewahren. Natürlich können Sie sich das Guthaben auch auszahlen lassen. Dazu senden Sie uns bitte eine E-mail, dice folgende Angaben beinhaltet: Matrikelnummer, Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC), Name der Bank und dessen Ort, beziehungsweise bei Banken außerhalb des SEPA-Raumes die Kontonummer und Bankleitzahl.

Wie kann ich meine Bankverbindung für die Abbuchung der Gebühren ändern?

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Wenn Sie der FernUniversität bereits ein SEPA-Lastschriftmandat für dice Abbuchung der Gebühren erteilt haben, können Sie uns die Angaben zu Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) unter Berufung auf dieses Lastschriftmandat per E-Mail mitteilen.

Liegt bislang noch keine Einzugsermächtigung vor, and so müssen Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat mit dem vorgesehenen Formular (PDF 875 KB) erteilen.

Bitte bedenken Sie, dass ein Lastschriftauftrag für mehrere Tausend Studierende bereits eine Woche vor dem angekündigten Abbuchungstermin datentechnisch aufbereitet und an die Bank übergeben wird. Änderungen sind dann nicht mehr möglich, sodass Sie daher frühzeitig handeln müssen.

Was beinhaltet der Verwendungszweck?

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Der Verwendungszweck, beispielsweise 197030002200, setzt sich zusammen aus der Prüfziffer 19, der siebenstelligen Matrikelnummer 7030002 und der dreistelligen, fortlaufenden Bescheidnummer 200. Anhand des Verwendungszwecks wird Ihre Zahlung automatisch dem richtigen Gebührenbescheid zugeordnet und beglichen.

Informationen für Studierende aus dem Ausland

Welche Gebühren erhebt die FernUniversität bei einer ausländischen Versandadresse?

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Dice FernUniversität erhebt von allen Studierenden, unabhängig von der Versandanschrift, die gleichen Gebühren.

Die FernUniversität unterstützt Studierende im Ausland, indem sie dort Prüfungen, zum Beispiel an einem Goethe-Institut oder bei einem Kooperationspartner, ermöglicht. Die Goethe-Institute und dice Kooperationspartner erheben für diesen Service eigene Gebühren. In der Regel ist dies jedoch für ausländische Studierende günstiger als die Einreise nach Deutschland.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Überweisung aus dem Ausland tätige?

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Bei einer Überweisung aus dem Ausland wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank. Dort erfahren Sie, wie Sie die Gebühren in Euro nach Deutschland transferieren können. Achten Sie beim Klären Ihres Anliegens auf folgende Aspekte:

  • Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Depository financial institution nach Kosten der Überweisung. In der Regel erheben die Banken zusätzliche Gebühren für Auslandsüberweisungen. Bei Ländern der Eurozone sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Großbritannien verweisen Sie auf die europäische SEPA-Standüberweisung.
  • Die Währung der Überweisung muss Euro sein. Bitte stellen Sie sicher, dass der vollständige Betrag an dice FernUniversität überweisen wird.
  • Dice Überweisung soll keine schädlichen Hinweise wie zum Beispiel „eilt" beinhalten, da Ihnen in der Regel dadurch höhere Bankgebühren in Rechnung gestellt werden.

Welche zusätzlichen Angaben benötige ich bei Überweisungen aus dem Ausland?

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Wenn Sie nur über eine ausländische Bankverbindung außerhalb des europäischen SEPA-Raumes verfügen, kann seitens der FernUniversität keine Lastschrift erfolgen. Sie müssen dann die anfallenden Gebühren innerhalb von 3 Wochen auf das Konto der FernUniversität überweisen.


Unsere Bankverbindung lautet:

FernUniversität in Hagen
Märkische Bank Hagen
Bahnhofstr. 21
58095 Hagen

BLZ: 45060009
Konto-Nr: 5015050901

BIC: GENODEM1HGN
IBAN-Nr: DE13450600095015050901

Verwendungszweck: 19 + Matrikelnummer + Bescheidnummer (= Kassenzeichen) und vollständigen Namen

Informationen zur Gebührenermäßigung

Kann ich auch außerhalb der Fristen eine Gebührenermäßigung beantragen?

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Grundsätzlich ist der Antrag innerhalb der Einschreib- und Rückmeldefrist zu stellen.

In begründeten Ausnahmefällen können Sie den Antrag auf Ermäßigung der Gebühren, spätestens bis 14 Tagen ab Datum des Gebührenbescheides, stellen.

Wie lange kann ich die Gebührenermäßigung erhalten?

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Bei einem Vollzeitstudium können Sie maximal 10 Semester lang die Ermäßigung erhalten.

Bei einem Teilzeitstudium können Sie maximal 20 Semester lang die Ermäßigung erhalten.

Der Ermäßigungsantrag ist jedes Semester neu mit Unterlagen einzureichen.

Wie ist der Studienerfolg nach dem 3. Semester nachzuweisen?

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Den Studienerfolg können Sie durch Ihre Prüfungsleistungen, dice an der FernUniversität bestanden wurde, nachweisen. Nach dem 3. Semester muss je Semester ein neuer Leistungsnachweis in Kopie zusammen mit dem Ermäßigungsantrag eingereicht werden. Sie können dazu auch die Leistungsübersicht aus dem Prüfungsportal des Virtuellen Studienplatzes einreichen.

Kann ich als Studiengangszweithörer/-in Gebührenermäßigung erhalten?

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Nein, das ist nicht möglich.

Kann ich als Akademiestudierende/-r Gebührenermäßigung erhalten?

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Nein, das ist nicht möglich.

Wie ist der erste berufsqualifizierende Abschluss im Sinne der Ermäßigungsregelung zu definieren?

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Es muss sich um Ihren ersten Studienabschluss (Available) handeln. Der erste berufsqualifizierende Abschluss schließt den Erwerb des ersten konsekutiven Masterabschlusses in derselben Studienrichtung (Bachelor + konsekutiver Master) ein.

Bei einer Kombination aus Diplomstudium und anschließenden Masterstudiengang kann keine Gebührenermäßigung erfolgen, da der Diplomstudiengang bereits einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss darstellt. Der Masterstudiengang ist hierbei ein Zweitstudium.